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Patentanwalt Dr. Rainer Callies

DIPL.-PHYS. DR. RER. NAT. RAINER CALLIES

Patentanwalt, European Patent Attorney, European Trademark and Design Attorney

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Werdegang:

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Tätigkeitsbereich

Mein Tätigkeitsbereich ist der gewerbliche Rechtsschutz, in erster Linie die Ausarbeitung von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Design-Anmeldungen sowie die Erlangung der zugehörigen erteilten bzw. eingetragenen Schutzrechte in Bezug auf Deutschland, betreffend das Ausland ggf. in Kooperation mit ausländischen Kollegen. Damit im Zusammenhang steht auch die Planung und Veranlassung von Recherchen nach Stand der Technik bzw. älteren Rechten sowie die Auswertung ihrer Ergebnisse.

Ferner gehört die Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten zu meinen Tätigkeiten, wobei regelmäßig eine Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt stattfindet bzw. zwingend erforderlich ist.

Weiterhin bezieht sich meine Arbeit auf Lizenzverträge, Fragestellungen aufgrund des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen, die Erstellung von Gutachten, Markenkollisionsüberwachungen und die Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren für die Schutzrechte.

Überblick über gewerbliche Schutzrechte

Patente



Gebrauchsmuster



Marken



Designschutz

EU-Ebene: Geschmacksmusterschutz

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Patente

Patente können auf nationalem, aber auch auf europäischem Wege (vor dem Europäischen Patentamt) oder durch eine sog. Internationale Anmeldung erlangt werden. Durch Patente können Erfindungen, die technischer Art sind, über eine Laufzeit von maximal 20 Jahren geschützt werden.

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Gerbrauchsmuster

In Deutschland und manchen anderen Länder besteht auch die Möglichkeit, eine Erfindung durch ein Gebrauchsmuster über maximal 10 Jahre zu schützen. Im Unterschied zu einem Patent handelt es sich bei einem Gebrauchsmuster um ein ungeprüftes Schutzrecht. Dieses kann schneller und kostengünstiger als ein Patent erlangt werden.

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Marken

Marken dienen zum Schutz eines Zeichens (Logos), welches zur Verwendung im Zusammenhang mit bestimmten Waren und Dienstleistungen vorgesehen ist. Eine Marke kann insbesondere auf nationaler oder der Ebene der Europäischen Union erlangt werden. Die mögliche Schutzdauer ist unbegrenzt. Auch für Unternehmenskennzeichen sieht das deutsche Markengesetz Schutz vor.

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Designschutz

EU-Ebene: Geschmacksmusterschutz

Designschutz (bzw. auf EU-Ebene: Geschmacksmusterschutz) bezieht sich auf zwei- oder dreidimensionalen Formgebungen eines Erzeugnisses oder eines Teils davon. Eingetragene Designs bzw. Geschmacksmuster können ebenfalls insbesondere auf deutscher und der Ebene der Europäischen Union erlangt werden. Die Schutzdauer kann sich über maximal 25 Jahre erstrecken.

Kontakt

Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.



Patentanwalt
Dr. Rainer Callies
Fronhof 1
D-37581 Bad Gandersheim



Tel: +49 (0)5382/9838-0
Fax: +49 (0)5382/9838-99
Mail: mail@calliespatent.de